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Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenenstatus

#1 von Sirius , 01.02.2022 17:06

Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Auch gegen die Aberkennung des Geimpftenstatus bei einer Impfung mit Johnson & Johnson laufen Verfahren.
Gegen die Verkürzung des Genesenenstatus gibt es offenbar bereits eine große Bereitschaft von Betroffenen, den Klageweg zu beschreiten. Am Sonntagabend reichte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed für ihre Mandanten einen Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage ein. Am vergangenen Donnerstag hatte sie bereits die Aberkennung des Geimpftenstatuses für einmal mit Johnson & Johnson gerichtlich angefochten. In beiden Fällen hat nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber zu entscheiden, da die Eilanträge direkt gegen die umstrittenen Änderungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gerichtet sind.
Die Verkürzung des Genesenenstatus wird von Hamed unter Bezugnahme auf verschiedene Studien und Expertenäußerungen als „willkürlich“ gerügt. Bei beiden Eilverfahren wird zudem die Regelungstechnik, nachdem das RKI bzw. das PEI festlegen können, wer als genesen bzw. geimpft gilt, als verfassungswidrig beanstandet. Nach Ansicht von Hamed müsse aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz über diesen Status wenigstens die Regierung selbst befinden.

Die Delegation der Entscheidung an das RKI und das PEI hält sie für „klar rechtswidrig“. Mit einer Entscheidung in den Verfahren rechnet Hamed in den nächsten 10 Tagen. Hamed stellt klar, dass die Entscheidungen nur für ihre Mandanten Wirkung haben, verweist aber darauf, dass im Falle des Obsiegens gleichwohl mit einer Anpassung des Gesetzes zu rechnen sei und es sich daher letztlich um Musterverfahren handelt.
Zu einer ähnlichen Sichtweise kommt auch laut Bild-Zeitung der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Die Frage, wer wie lange als geimpft oder genesen gilt, sei „von hoher Relevanz für die Wahrnehmung von Grundrechten“, so der Dienst in einem Gutachten. Die „Regelung des Immunitätsnachweises“ bilde „die Grundlage für die Frage, ob die Grundrechte der betroffenen Person durch die Corona-Maßnahmen beschränkt werden dürfen oder ob aufgrund der Immunisierung eine Ausnahmeregelung gelten kann“. Diese Entscheidung könne wegen ihrer Bedeutung für die Grundrechte nicht allein von einer Behörde getroffen werden.

Weiterlesen:

https://www.berliner-zeitung.de/politik-...tatus-li.209072


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Sirius
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