EU einigt sich auf sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus – Deutschland hat ihn gerade auf drei Monate gekürzt
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, dass das digitale Covid-Impfzertifikat künftig neun Monate gültig ist und Genesene sechs Monate lang keine Reisebeschränkungen fürchten müssen.
Auch Deutschland stimmte zu, obwohl in der Genesenenstatus in Deutschland gerade auf drei Monate verkürzt wurde.
Ob und wann die Bundesregierung die Regel wieder anpasst, darüber herrscht Unklarheit.
Damit dürfte das Chaos um die Gültigkeit des Genesenen-Status in Deutschland wohl endgültig komplett sein: Corona-Erkrankte galten bis vor kurzem sechs Monate lang als genesen. Völlig überraschend änderte das Robert-Koch-Institut (RKI) vor einer Woche jedoch diese Regel: Demnach gilt der Genesenenstatus jetzt hierzulande nur noch drei Monate. Eine plötzliche Entscheidung, die seit Tagen für politischen Zoff in Bund und Ländern sorgt.
Nun einigten sich allerdings die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am Dienstag darauf, dass Corona-Erkrankte künftig EU-weit einheitlich doch sechs Monate lang als genesen gelten sollen. Damit können sie sich in der EU frei bewegen und herumreisen. Der Impfstatus ist neun Monate gültig. Muss Deutschland also die national beschlossene Verkürzung nach nur einer Woche wieder einkassieren?
Das ist noch völlig unklar: Im Auswärtigen Amt verweist man aufs Innenministerium, von dort auf das Bundesverkehrsministerium. Und im Bundesgesundheitsministerium wusste man von der Entscheidung der EU scheinbar bis zum späten Nachmittag auch noch nichts. Skurril: Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann stimmte sogar für die Sechs-Monats-Regel.
Ein Sprecher der EU-Kommission stellt aber klar: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“ Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte im Gespräch mit Business Insider deshalb: „Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland.“ Der Kommissions-Sprecher stimmte zu: Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll geprüft werden, die in einigen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen wieder aufzuheben.
Weiterlesen:
https://www.businessinsider.de/politik/d...e-extrawurst-a/
Übrigens: Eine Anfrage beim Parlamentssprecher ergab, wie die Regelung für die Volksvertreter aussehe. Dieser teilte in einer Antwort mit, dass im Plenarsaal des Deutschen Bundestages der Genesenenstatus weiterhin für die vollen sechs Monate gelte. Der Grund dieser Sonderregelung findet sich in der Allgemeinverfügung für den Deutschen Bundestag, die durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 11. Januar erlassen wurde und am 12. Januar in Kraft trat…
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