EU-Mitgliedsstaaten haben auch nach dem Embargo von 2014 Waffen nach Russland exportiert
Geschosse, Flugzeuge, Raketen, Torpedos, Bomben. Europäische Staaten haben auch nach dem Embargo von 2014 weiterhin Waffen an Russland verkauft. Bis mindestens 2020 haben zehn Mitgliedsstaaten Militärgüter im Wert von 346 Millionen Euro exportiert, zeigt eine Datenanalyse von Investigate Europe. Darunter auch Deutschland. Einige dieser Waffen könnten jetzt gegen die Ukraine im Einsatz sein.
“Unsere Schicksale sind miteinander verbunden. Die Ukraine gehört zur europäischen Familie. Vladimir Putins Angriff ist ein Angriff auf alle Prinzipien, die uns wichtig sind“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Gipfeltreffen in Versailles letzte Woche zeigte, wie die Europäische Union versucht, nach der russischen Invasion in der Ukraine an einem Strang zu ziehen.
Vor nur einem Jahr waren Vladimir Putin und seine Armee jedoch noch gute Kunden der europäischen Rüstungsindustrie. Ein Drittel der EU-Mitgliedsstaaten exportierte Waffen in die Russische Föderation, wie Daten der Arbeitsgruppe zur Ausfuhr konventioneller Waffen (COARM) zeigen – auch Deutschland.
Diese Daten stammen aus den offiziellen Rüstungsexportregistern aller 27 EU-Staaten und zeigen, dass mindestens zehn Mitgliedsstaaten zwischen 2015 und 2020 Waffen im Wert von 346 Millionen Euro an Russland exportiert haben. Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Finnland, die Slowakei und Spanien haben – in unterschiedlichem Ausmaß – „Rüstungsgüter“ and Russland verkauft. Unsere Recherche zeigt, dass der Begriff “Rüstungsgüter” sehr vieles beinhalten kann, von Geschossen, Bomben, Torpedos und Gewehren bis hin zu Raketen, Landfahrzeugen und Schiffen.
Eigentlich gibt es seit 2014 ein Embargo der EU, das Waffenlieferungen nach Russland verbietet:
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen nach Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge, wird untersagt, unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.
Beschluss 2014/512/CFSP des Rates vom 31. Juli 2014
Weiterlesen:
https://www.investigate-europe.eu/de/202..._eid=7a83bdcc66
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