Whistleblower:
Bundesrat blockiert Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Bundesrat gescheitert. Einigen Ländern gingen die Regelungen zu weit. Nun wird es wohl weitere Monate dauern, bis Deutschland mehr Rechtssicherheit für Whistleblower:innen schafft.
Im Dezember hatte das Hinweisgeberschutzgesetz die letzte Hürde im Bundestag genommen. Es sollte Whistleblower:innen Rechtssicherheit geben, wenn sie Missstände aufdecken wollen. Doch trotz kritisierter Lücken ging das Gesetz offenbar einigen unionsgeführten Ländern im Bundesrat zu weit: Sie blockierten das Gesetz in einer Abstimmung am heutigen Freitag.
So warnte etwa Hessens Justizminister Roman Poseck, dass nicht alle Hinweisgebenden „Gutes im Schilde“ führen würden. Hessen würde sich bei der Abstimmung enthalten. Andere bemängelten, dass das Gesetz über die EU-Vorgaben hinaus gehe. Die Mindeststandards in einer EU-Richtlinie besagen beispielsweise, Hinweisgebende müssten Verstöße gegen EU-Recht abgesichert melden können. In der deutschen Umsetzung war diese Absicherung auch für bestimmte Verstöße gegen deutsche Gesetze geplant. Außerdem waren kurz vor der finalen Abstimmung auch etwa verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamt:innen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle aufgenommen worden. Ebenso wie eine Pflicht für anonyme Meldewege.
Transparency Deutschland kritisierte die Blockade. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz: „Einige Union-geführte Länder haben heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert.“ Dass nun weiter große rechtliche Unsicherheit für Hinweisgebende bestehe sei „im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis“.
Tatsächlich ist Deutschland bei der Umsetzung der EU-Vorgaben zu spät dran: Eigentlich hätten die Vorgaben der Richtlinie bis Ende 2021 umgesetzt werden müssen, das scheiterte jedoch an Uneinigkeit der damaligen Großen Koalition. Die neue Ampelregierung hat daraufhin einen neuen Anlauf gestartet.
Da es nun zum Konflikt zwischen Bundestag und Bundesrat gekommen ist, könnte das Gesetz in den sogenannten Vermittlungsausschuss gehen, um einen Kompromiss zu finden. Das kann mehrere Monate dauern.
Update, 15:38 Uhr: Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss für die Grünen, hat angekündigt: „Die Ampel hält an dem Gesetz fest. In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werden und zwar so schnell wie möglich. Am Schutz der Hinweisgerberinnen und Hinweisgeber wird es keine Abstriche geben. Die Ablehnung im Bundesrat wird ein Pyrrhussieg für die Union bleiben.“
https://netzpolitik.org/2023/whistleblow...erschutzgesetz/
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