Amtsgericht München zu Durchsuchungen und Telefon-Überwachung
Hier sind die Gerichtsbeschlüsse zur „Letzten Generation“
Dokumente aus laufenden Strafverfahren darf man in Deutschland eigentlich nicht veröffentlichen. Doch es gibt Dokumente, die gehören an die Öffentlichkeit.
Kaum eine aktivistische Initiative erhitzte in den vergangenen Jahrzehnten die deutschen Gemüter so sehr wie die „Letzte Generation“. Ihre Aktionen und Straßenblockaden sollen die Bundesregierung zum Kampf gegen die Klimakatastrophe animieren, riefen bundesweit aber vor allem zahlreiche Schmerzgriffe, Taliban-Vergleiche und allerlei Selbstjustiz hervor.
Im Mai ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Wohnungen und Aufenthaltsorte von sieben Menschen der „Letzen Generation“ durchsuchen. Polizist*innen trugen Computer und Telefone aus den Zimmern, beschlagnahmten Bankkonten und die Website. Auch die Telefonate der „Letzten Generation“ mit Journalist*innen ließ die Generalstaatsanwaltschaft München monatelang abhören.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: „Die letzte Generation“ habe eine kriminelle Vereinigung gebildet, strafbar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Wie begründet ein Gericht diese Maßnahmen? Das ist eine wichtige Frage. Sie sollte öffentlich diskutiert und bewertet werden. Doch so einen Gerichtsbeschluss zu veröffentlichen, ist eigentlich gegen das Gesetz. Ich mache es trotzdem.
Hier veröffentliche ich erstmals die Beschlüsse des Münchner Amtsgerichts zu den Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Abhörmaßnahmen gegen die „Letzte Generation“. In diesen Dokumenten sieht man: Grundrechte wie die Pressefreiheit hat das Gericht gar nicht geprüft, als es beschloss, dass die Aktivist*innen durchsucht und abgehört werden dürfen.
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https://fragdenstaat.org/blog/2023/08/22..._eid=7a83bdcc66
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