Der Konservativen ist der Rechtsstaat heilig, aber nur, wenn er „richtig“ urteilt
Nikolaus Blome, Chefredakteur von NTV und Kolumnist im Spiegel, ist bekennender Konservativer – und natürlich ein Verteidiger des Rechtsstaates. „Heilig“ sei ihm als Konservativem sogar der Rechtsstaat – aber offenbar nur dann, wenn es zu seinen Vorurteilen passt. Richter haben dennoch nicht immer Recht, fühlt er sich bemüßigt zu bemerken, weil, wie könnte anders sein, das Berliner Verwaltungsgericht allen Konservativen und Rechten in Sachen Grenzschutz eine geistige Kopfnuss verpasst hat, von der sie sich nur schwer erholen (hier beschrieben).
So war die politische Reaktion auf das Urteil rechts von der Mitte auch von Panik gekennzeichnet. Es sei eine Entscheidung über einen Einzelfall, was das erste Argument, das man aus der Tasche zog. Andere wussten, dass die Richter allesamt grün angehaucht sind und schon deswegen das Urteil keinen Bestand haben könnte. Die Dritten argumentierten, das Urteil sei zweifelhaft, weil die Somalier, um die es ging, man höre und staune, professionellen rechtlichen Beistand gehabt hätten. Kein Argument ist zu blöde, als dass man es in diesem Fall nicht gegen die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts anführen könnte.
Inzwischen hat selbst Bundesinnenminister Dobrindt gemerkt, dass das mit dem Einzelfallurteil nicht stimmt und er auch in der Hauptsache vor diesem Gericht verlieren wird. Er verweist jetzt auf den Europäischen Gerichtshof, der ja letztlich entscheiden müsse – und sicher auch „richtig“ entscheiden werde. Aber auch das ist nur das berühmte Pfeifen im Walde. Alle ahnen, dass das Berliner Gericht vollkommen Recht hat und wollen nur Zeit gewinnen.
Die von der CDU/CSU angestrebten Zurückweisungen sind eindeutig ein Verstoß gegen europäisches Recht. Schlimmer aber ist, dass sie, und das kann jeder Mensch mit Verstand ohne weiteres erkennen, ein Verstoß gegen ein elementares Menschenrecht sind, nämlich das Recht, nicht dadurch rechtlos zu werden, dass sich keine staatliche Institution für zuständig erklärt. Niemand, der einmal in das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hineinschaut und seine fünf Sinne beisammen hat, kann das bestreiten. Dort steht wörtlich – und offenbar völlig losgelöst vom Einzelfall (S. 15):
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