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RE: Grundgesetz Artikel 5: Ruhe in Frieden

#1 von Sirius , 08.04.2017 00:08

Grundgesetz Artikel 5: Ruhe in Frieden

Auch unsere Generation wird sich einmal von seinen Kindern und Enkelkindern die Frage stellen lassen müssen, ob wir nichts bemerkt haben. Ob wir nicht erkannt haben, welche um sich greifenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten durch den Staat erlassen wurden.
Mit der gestrigen Annahme des Gesetzentwurfs zu Hassreden und Fake News des deutschen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) durch den Bundestag wurde bei genauer Betrachtung das Grundgesetz Artikel 5 zu Grabe getragen. Bis zu 50 Millionen Euro sollen Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter zahlen müssen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden strafbare Hass- und Hetzkommentare sowie Falschnachrichten aus ihren Systemen löschen. Nach Meinung Maas sind also zukünftig die Betreiber dafür verantwortlich und haftbar zu machen, wenn sie nicht schnell genug die entsprechenden Inhalte entfernen. Er sieht aufgrund des Gesetzes keine Gefahr für die Meinungsfreiheit gegeben.

Weiterlesen:

https://www.konjunktion.info/2017/04/gru...uhe-in-frieden/


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RE: Grundgesetz Artikel 5: Ruhe in Frieden

#2 von scrabblix , 10.04.2017 21:24

Um die Löschung von Hass- und Hetzkommentaren strafbaren Inhalts durchzusetzen, hätten die bestehenden Gesetze durchaus ausgereicht.

Die Frage die sich stellt ist, wer entscheidet zukünftig was Fake-News sind? Sind sich unsere Politiker eigentlich nicht im Klaren darüber, dass, wenn ihnen die Macht aus ihren verlogenen Händen rutscht, eine Politkaste das Ruder übernehmen könnte, der die immer weitergehende Durchlöcherung der freiheitlichen Rechte nur allzu gelegen käme?


Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.

 
scrabblix
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