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RE: Die CSU hat dem Grundgesetz nie zugestimmt

#1 von Sirius , 28.03.2018 20:58

Die CSU hat dem Grundgesetz nie zugestimmt

Gehört der Bayer Horst Seehofer zu Deutschland? Und wie ernst nimmt der Verfassungsminister unsere Verfassung? Ein Kommentar

In Zeiten, an denen ein deutscher CSU-Innenminister sagt: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland", ist es angebracht, ein paar Fragen zu stellen und an einige Selbstverständlichkeiten zu erinnern.
Der Vorsitzende der CSU hat das "Hohe C" im Namen seiner Partei. Aber gehört schon damit das Christentum zu Deutschland? Der Artikel vier des Grundgesetzes sagt, die Religionsfreiheit gehört zu Deutschland, nicht das Christentum.

In Deutschland leben über vier Millionen Muslime. Warum also soll der Islam weniger zu Deutschland gehören als das Christentum? In Deutschland leben auch etwa 300.000 Buddhisten. Gehört nicht auch der Buddhismus zu Deutschland? Oder das Judentum?
Über Bayern und seine CSU lohnt immer ein Blick in die Geschichte. Es war am frühen Morgen des 20. Mai 1949 als im Bayerischen Landtag eine Abstimmung über das Grundgesetz der Bundesrepublik stattfand.
Ergebnis: 64 Abgeordnete stimmten mit Ja, aber 101 mit Nein.
Landtagpräsident Horlacher verkündete: "Das Grundgesetz hat in der vorliegenden Fassung nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden." Die meisten CSU-Abgeordneten hatten das Grundgesetz abgelehnt.
Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, kam nur deshalb zustande, weil alle anderen Bundesländer zugestimmt haben. Erforderlich war eine Zweidrittel-Mehrheit. Nur deshalb gilt das Grundgesetz auch in Bayern. Aber heute ist in ganz Deutschland der CSU-Vorsitzende Innenminister und damit auch Verfassungsminister. Doch mit dem Artikel vier des Grundgesetzes tut sich Horst Seehofer immer noch schwer - wie seine CSU schon 1949.

Weiterlesen über die CSU-Hass-Politiker:

https://www.heise.de/tp/features/Die-CSU...mt-4006476.html


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Sirius
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