Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels
Rechtswegerschöpfung erfolglos
Pressemitteilung Nr. 58/2017 vom 12. Juli 2017
Beschluss vom 20. Juni 2017
1 BvR 1978/13
Durch heute veröffentlichten Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde verworfen, die sich gegen die Versagung der Bereitstellung von Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz richtet, wenn diese sich im Besitz privater Dritter, insbesondere in Archiven der Stiftungen politischer Parteien, befinden. Wenn die Akten nie an das Bundesarchiv gelangt sind, muss sich die Beschwerdeführerin zunächst an die für die Aktenführung zuständige Behörde halten und gegebenenfalls dieser gegenüber den Rechtsweg erschöpfen. Denn wichtige einfachrechtliche Fragen des mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Informationszugangsrechts sind bislang ungeklärt.
Weiterlesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/.../bvg17-058.html
Die Hintergründe:
https://www.youtube.com/watch?v=AzAHNMITsYE&feature=youtu.be
Das Bundesarchiv und der Bundesbeauftragte für Medien hätten diesen Hinweis geben müssen aber unterlassen. Ich habe geklagt gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesarchiv, aber die Klage ging gegen die Regierung insgesamt.
Ich frage mich, warum meine Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen worden ist, wenn sie jetzt mit einer Null-Inhaltlichen Begründung verworfen wurde. Ich vermute, dass am Ende die Verfassungsrichter sich dem politischen Druck gebeugt haben. Ich kenne das aus südamerikanischen Bananenrepubliken, in Argentinien nennen sie das „gobernabilidad“ – wenn das Recht zurücktreten muss, weil die Politiker (und die Wirtschaftsführer) den Souverän, das Volk, die Wähler, weiter belügen und von Entscheidungsprozessen ausschließen wollen. Es ist das Gegenteil eines Rechtstaats. Ich werde jetzt mit meinem Anwalt, Raphael Thomas, die Sache beraten und sehen, wie wir weiter machen. Evtl. gehen wir nach Straßburg. Darüber informiere ich demnächst.
Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass das Verfassungsgericht hier nicht klar Tisch gemacht hat. Wollen die wirklich auf der Seite der Geschichtsbücher landen am Ende?! Ist mir völlig unklar, was hier passiert ist. Das Money Quote aus dem Urteil ist leider das hier:
Insbesondere erstreckt sich der Informationszugangsanspruch von vornherein nicht auf Dokumente, die eine informationspflichtige Stelle für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwar beschaffen könnte oder auch müsste, sich aber nicht beschafft hat.
Ja, da kann man dann halt nichts machen!!!
Sehr schade und sehr beunruhigend.
Die argumentieren da an einer Stelle ernsthaft, na wenn der Gesetzgeber da keinen funktionierenden Klageweg explizit vorgesehen hat, dann wollten sie wohl auch nicht, dass man da als Bürger klagen kann. Ich bin sprachlos.
Reset the World!
Beiträge: | 27.113 |
Registriert am: | 02.11.2015 |
Ein eigenes Forum erstellen |