»Der Umfang der Privilegien der Kirche ist unglaublich«
Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld, weil »stiller Feiertag« mit Filmvorführung angeblich gestört wurde. Gespräch mit Martin Budich
(Martin Budich ist Mitglied der Initiative »Religionsfrei im Revier« )
Sie haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil Sie wegen der Vorführung des Films »Das Leben des Brian« am Karfreitag 2014 in Bochum ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen sollen. Wenn man die Beschwerde liest, schüttelt man den Kopf: Ein entsprechendes Bußgeldverfahren gegen Sie aus dem Jahr 2013 wurde eingestellt, in den Jahren 2015 und 2016 wurde auf die Aufführung nicht reagiert. Was denn nun: Ist es verboten, solche Filme an sogenannten stillen Feiertagen zu zeigen, oder nicht?
Das Feiertagsgesetz gibt es noch, aber die meisten Städte verfolgen Verstöße nicht mehr in jedem Fall. Beim sogenannten Tanzverbot sind sie noch ziemlich rigoros. Wie genau das ausgestaltet wird, ist Landesgesetzgebung. In Berlin beispielsweise gelten die »stillen Feiertage« von morgens sechs bis abends sechs Uhr, in Nordrhein-Westfalen ist um den Karfreitag von Donnerstag abend bis Samstag früh alles verboten, was Freude macht.
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https://www.jungewelt.de/2016/07-13/036.php
Wenn Gott das wüsste. Er würde das christliche bigotte Pack zur Hölle schicken.
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