Pressemitteilung: GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes
Berlin, 1. August 2017 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine neue strategische Klage für die Freiheit eingeleitet. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind eine Vielzahl von exzessiven Überwachungsvorschriften des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG).
Ein beispielloses Arsenal an Überwachungsbefugnissen
Am 1. August 2016 ist das novellierte BayVSG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz stattet der Freistaat Bayern seinen Inlandsgeheimdienst mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Arsenal an Überwachungsbefugnissen aus, das ohne effektive rechtsstaatliche Kontrolle nach Gutdünken eingesetzt werden soll.
Präzedenzlos ist etwa das Zugriffsrecht des Landesamts für Verfassungsschutz auf die bei den Telekommunikationsprovidern gespeicherten Verkehrsdaten („Vorratsdatenspeicherung“). Um abfragen zu können, wer wann mit wem telefoniert oder SMS ausgetauscht hat, benötigt ein Staatsanwalt einen richterlichen Beschluss. Der bayerische Geheimdienst hingegen soll auf diese heiklen Daten unkontrollierten Zugriff bekommen – und das, obwohl der Bundesgesetzgeber die Vorratsdaten den Geheimdiensten gar nicht zur Verfügung stellen wollte. Um die Daten gleichwohl anzuzapfen, deuten die Bayern ihren Inlandsgeheimdienst kurzerhand zur „Gefahrenabwehrbehörde“ um – gerade so, als gäbe es keine Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten.
Weiterlesen, welche Verbrecher dieses Deppenvolk gewählt hat:
https://freiheitsrechte.org/vsg-bayern-pm/
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