"Es gibt diese Grenzfälle, da ist man unsicher. Wie geht der Staat um mit einem Polizisten, der im Alltagsstress mal einen Spruch raushaut, gegen Ausländer oder Globalisierungsgegner? Ermahnung, Disziplinarverfahren - oder doch Nachsicht? Der Berliner Polizeikommissar, über dessen Fall das Bundesverwaltungsgericht an diesem Donnerstag verhandelt, fällt eher nicht in einen Graubereich. Tiefschwarz, würde man sagen, oder besser: braun.
Erst war bekannt geworden, dass er Booklet-Texte für rechtsextreme CDs geschrieben hat. Dann wurde ruchbar, dass er mit einer Sig-Rune, einer Odal-Rune und einer Wolfsangel tätowiert ist, Symbole also, die man in Deutschland zumindest nicht öffentlich verwenden darf. Schließlich fand man bei ihm Devotionalien aus der rechtsextremen Szene, darunter ein Hitlerporträt. Und dann war da noch dieses Foto: Unser Mann mit nacktem Oberkörper beim Hitlergruß.
http://www.sueddeutsche.de/politik/recht...gruss-1.3751290
Ein Einzelfall? Eher nicht, ist nur nicht jeder so dämlich seine kackbraune Gesinnung wie eine Monstranz vor sich herzutragen.
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Ich muss wieder kotzen. Den Nazis kann man nicht mehr ausweichen, das feige Pack.
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Was lange währt...:
"Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Andreas T. nicht mehr als Polizist arbeiten darf.
Das Land Berlin hatte ihn bereits 2007 wegen rechtsextremer Umtriebe suspendiert, musste jedoch seine Bezüge weiter zahlen.,,"
http://www.sueddeutsche.de/politik/entsc...n-job-1.3752194
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