Zwei Anwälte stellen Strafantrag gegen Alexander Dobrindt
Mit dem Satz stieß Alexander Dobrindt viele vor den Kopf: In einem Interview hatte der CSU-Landesgruppenchef Flüchtlingshelfern vorgeworfen, den Rechtsstaat zu sabotieren. Zwei Anwälte sehen mehrere Straftatbestände erfüllt.
Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben laut einem Medienbericht Strafantrag gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen über eine "Anti-Abschiebe-Industrie" gestellt. Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery dem "Göttinger Tageblatt". Waldmann-Stocker und Deery, die auch Vorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist, vertreten seit vielen Jahren Geflüchtete in Asyl- und ausländerrechtlichen Fragen.
Die Behauptung Dobrindts, dass das Einreichen von Klagen den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrabe, sei nicht haltbar, erklärten die Juristen. Die Äußerungen zeugten auch nicht von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei: "Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts."
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