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RE: Die fragwürdige Milliarden-Rücklage der Arbeitsagentur

#1 von Sirius , 08.06.2018 19:28

Die fragwürdige Milliarden-Rücklage der Arbeitsagentur

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit Jahren drei Prozent. Dabei würde die niedrige Arbeitslosigkeit längst niedrigere Sätze erlauben. Doch die Bundesagentur nutzt die Gelder verstärkt für andere Zwecke.

Für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ist die Sache klar: Die Arbeitslosenversicherung sichert sie ab für den Fall der Arbeitslosigkeit, so wie es eine Versicherung nun mal tun sollte. Nur die wenigsten wissen: Die Arbeitslosenversicherungist auch eine wichtige Finanzierungsquelle für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Tatsächlich wird ein Gutteil der laufenden Verwaltungsausgaben aus den Beiträgen der Versicherten bestritten. Darüber hinaus speist sich auch der Versorgungsfonds für die Ruheständler der Bundesagentur aus Zahlungen der Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung (ALV).

All dies ist im Prinzip legitim, fragwürdig ist jedoch die Art und Weise, wie dies geschieht. Und welcher Anteil der Beiträge für welche Aufgaben aufgewendet wird. Vor allem eines ruft Unmut hervor: Seit Jahren wird ein immer größerer Teil der Beiträge darauf verwendet, Verwaltungskosten zu bestreiten. Zugleich fließen prozentual immer weniger Einnahmen in die eigentliche Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I. Zudem hortet die BA eine riesige Geldsumme für schlechte Zeiten. Diese Rücklagen kratzen inzwischen an der Marke von 20 Milliarden – und könnten sogar noch höher sein, hätte die Agentur nicht ihren eigenen Pensionsfonds 2018 mit Sonderzuweisungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gefüttert, aus denen im Gesamtjahr zwei Milliarden werden sollen.

Weiterlesen:

https://www.welt.de/wirtschaft/article17...raegen-auf.html


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Sirius
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