Der größte Steuerraub aller Zeiten muss endlich Konsequenzen haben
Journalist Oliver Schröm hat Cum-Ex-Geschäfte enthüllt. Nun ermittelt der Staatsanwalt gegen ihn. Das muss Konsequenzen für ein neues Gesetz haben, fordert Grünen-Politiker Ströbele im Gastbeitrag.
Die Pressefreiheit steht in Deutschland durch den Artikel 5 des Grundgesetzes unter besonderem Schutz. Doch auch Journalisten müssen sich an Gesetze halten. Wie bestimmte Gesetze aussehen, ist deshalb wichtig für die Arbeit von Journalisten.
Das wird am Fall des Investigativ-Journalisten Oliver Schröm deutlich, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen seiner Cum-Ex-Recherchen ermittelt. In einem Gastbeitrag fordert der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele Änderungen an einem Gesetzentwurf, über den der Bundestag kürzlich diskutiert hat.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Investigativ-Journalisten Oliver Schröm. Es geht um den Strafvorwurf der Anstiftung zur Verletzung des Geschäftsgeheimnisses von Schweizer Banken. Schröm soll bei Recherchen zu Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften, also grob illegaler, ja strafbarer Aktiendeals, gegen Paragraf 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben. Bei diesen Geschäften wurden viele Jahre lang Steuern an den deutschen Fiskus einmal gezahlt, aber zwei oder noch mehrmals rückerstattet.
Untersuchungen deutscher Finanzbehörden und Staatsanwälte laufen inzwischen bundesweit gegen kriminelle Dealer und Großbanken wie die Deutsche Bank. Der Gesamtschaden aus diesen Verbrechen zu Lasten der deutschen Steuerzahler wird inzwischen auf mehr als 50 Milliarden Euro geschätzt, der größte Steuerraub aller Zeiten.
Statt den Journalisten Schröm für seine Recherchearbeit und Verdienste um die Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte zu loben und öffentlich zu preisen, wird er wie ein Verbrecher verfolgt. Die Pressefreiheit droht dabei auf der Strecke zu bleiben.
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https://www.t-online.de/nachrichten/deut...nzen-haben.html
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Sollte es nicht eigentlich klar sein, dass die Enthüllung solch krimineller "Geschäftsgeheimnisse" keine strafbare, sondern eine zu belobigende Handlung darstellt?
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