URTEIL NACH SIEBEN JAHREN
Ministerium muss Akten zu NSU-Terroristen Mundlos herausgeben
Sieben Jahre lang hat das Bundesverteidigungsministerium 5.000 Seiten über die Radikalisierung des Rechtsterroristen Uwe Mundlos bei der Bundeswehr der Öffentlichkeit vorenthalten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt: das Informationsinteresse der Presse geht vor.
Das Bundesverteidigungsministerium muss Akten zur Bundeswehrzeit des verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos herausgegeben. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in letzter Instanz entschieden. Dem Urteil ging eine Klage des Berliner Verlages Axel Springer voraus. Der Rechtsstreit hatte fast sieben Jahre gedauert. Mit der Entscheidung des BVG wird die Pressefreiheit gestärkt. (AZ: BVerwG 7 C 20.17)
Wie das Gericht mitteilte, muss der Zugang zu Unterlagen gewährt werden, auch wenn Personalakten anderer ehemaliger Soldaten enthalten sind. Personenbezogene Daten der anderen Soldaten sind zu schwärzen. „Die erforderliche Abwägung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Uwe Mundlos als Person, der Zeitgeschichte und dem Informationsinteresse der Presse fällt zugunsten der Presse aus“, hieß es.
Die im Springer-Verlag herausgegebene Tageszeitung „Die Welt“ hatte bereits im Herbst 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangt, im Verteidigungsministerium vorhandene Informationen zur Person Mundlos ausgehändigt zu bekommen. Dabei soll es sich um mehr als 5.000 Seiten handeln, die zeigen, wie sich Mundlos bei der Bundeswehr radikalisiert hatte
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