Drohnenmorde vor Gericht
Die Bundesregierung muss US-Drohnenangriffe im Jemen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüfen und Washington gegebenenfalls zur Ordnung rufen. Das schreibt ein gestern verkündetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vor, das einer Klage dreier Angehöriger jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben hat. Demnach hat die Bundesregierung womöglich ihre "Schutzpflicht" gegenüber den zivilen Opfern - drei Al Qaida-Gegnern - verletzt, weil die US-Drohnenangriffe über die US-Luftwaffenbasis Ramstein abgewickelt wurden. Ramstein, Hauptquartier der United States Air Force in Europe, ist nicht nur Hauptumschlagplatz für US-Militärtransporte nach Mittelost, sondern auch Standort einer Relaisstation, über die Signale zur Steuerung der Drohnen aus den USA in die Operationsgebiete weitergeleitet werden. Zu den Mordoperationen, die US-Drohnenkrieger via Ramstein durchführten - auf der Basis gilt deutsches Recht -, gehörten auch tödliche Angriffe auf deutsche Staatsbürger, die ohne die Zuarbeit deutscher Behörden nicht durchführbar gewesen wären.
Zivilisten umgebracht
Das Gerichtsverfahren, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster am gestrigen Dienstag geurteilt hat, war im Oktober 2014 von drei Jemeniten angestrengt worden. Die drei, Angehörige der Familie Bin Ali Jaber aus dem Dorf Khashamir im Osten des Jemen, hatten gegen die Bundesregierung geklagt, weil drei ihrer Verwandten am Abend des 29. August 2012 durch einen Angriff von US-Drohnen getötet und viele andere schwer traumatisiert worden waren. Der Angriff galt offiziell Al Qaida-Terroristen. Die Todesopfer waren als Al Qaida-Gegner bekannt; einer von ihnen hatte sich kurz zuvor in einer Predigt öffentlich gegen die Terrororganisation gewandt.[1] Abgesehen davon, dass offensichtlich Zivilisten umgebracht wurden, denen nichts vorzuwerfen war, ist zumindest zweifelhaft, ob es für den Angriff überhaupt eine juristisch zulässige Grundlage gab. Das Gericht in Münster hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Mai 2015, das die Klage abgewiesen hatte, revidiert und den Klägern in Teilen Recht gegeben.
"Als Mord einzustufen"
Das Münsteraner Gericht geht dabei von der für die Bundesregierung günstigen Annahme aus, dass der Einsatz von US-Drohnen im Jemen "nicht generell unzulässig" sei.[2] Das ist keineswegs Konsens. "Außerhalb bewaffneter Konflikte ... sind Tötungen mittels Drohnenangriffen strafrechtlich als Mord einzustufen", konstatiert das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Angehörigen der Opfer unterstützt.[3] Die Vereinigten Staaten befinden sich nicht im bewaffneten Konflikt mit dem Jemen. Das Oberverwaltungsgericht macht sich nun aber die Auffassung zu eigen, die US-Drohnen würden im Jemen lediglich "mit Zustimmung der dortigen Regierung eingesetzt". Bei der Regierung handelt es sich um prosaudische Kräfte, die im Bürgerkrieg gestürzt wurden und die Riad mit US-Unterstützung zurück an die Macht zu bringen sucht.[4] Freilich ist auch dann der Einsatz tödlicher Gewalt klar geregelt. Angriffe dürfen sich "grundsätzlich nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppe richten", hält das Gericht fest; ob das nun aber bei den US-Drohneneinsätzen der Fall sei, daran bestünden erhebliche "Zweifel".
Weiterlesen:
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7893/
Reset the World!
Beiträge: | 27.028 |
Registriert am: | 02.11.2015 |
Dass der Klage in Teilen stattgegeben wurde, lässt ein wenig, ein ganz klein wenig hoffen.
Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.
Beiträge: | 6.269 |
Registriert am: | 05.11.2015 |
Ein eigenes Forum erstellen |