Polizist zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz
„Wir sind keine Abschiebepolizei“
Sven Hüber von der Gewerkschaft der Polizei hat verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Gesetzespaket zu Migration und Asyl.
taz: Herr Hüber, bei der Gewerkschaft der Polizei finden Sie es gut, die Durchsetzung von Abschiebungen zu erleichtern. Trotzdem kritisieren Sie den Entwurf für das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Warum?
Sven Hüber: Wir haben zu Teilen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Bedenken. Etwa was die schleichende Ausweitung von Zuständigkeiten der Bundespolizei angeht. Denn eins muss man mal deutlich klarstellen: Wir sind nicht die Abschiebepolizei. Das ist Sache der Länder, der Ausländerbehörden und der Landespolizei. Die Bundespolizei tritt nur als Grenzbehörde in Erscheinung, so sagt es das Grundgesetz.
Und das soll sich ändern?
Offenbar soll die Bundespolizei auch für die Abholung der Abzuschiebenden zuständig gemacht werden. Das ist aus unserer Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Grenze ist nun mal nicht im Inland, sondern an einem Grenzübergang oder einem Flughafen.
Sie kritisieren auch den Plan, Leistungen für abgelehnte Asylbewerber*innen zu kürzen. Warum?
Es wird überdeutlich, dass die Verfasser des Gesetzentwurfs einen Wegekel-Effekt bezwecken. Wir sehen Kürzungen am Existenzminimum aber kritisch, zumal in einem Land, das dem Sozialstaatsgebot unterliegt.
Warum?
Was ist denn die Folge davon, wenn Sie einem Menschen das Existenzminimum verweigern? Er muss ja trotzdem existieren. Niemand kann ernsthaft ein Interesse daran haben, dass zum puren Lebensunterhalt die Diebstahldelikte, Schwarzarbeit oder Prostitution zunehmen. Dabei ist für uns wenig interessant, aus welchen Gründen man ans Existenzminimum ranwill. Jemanden in die Hungerkriminalität zu jagen, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
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