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RE: Oberste Datenschützerin beendet Posse um Klingelschilder

#1 von Sirius , 18.10.2018 19:52

Oberste Datenschützerin beendet Posse um Klingelschilder

Dürfen Vermieter noch die Namen ihrer Mieter auf die Klingel schreiben? In der Debatte um die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung gibt es nun eine Klarstellung.

Vermieter dürfen die Namen ihrer Mieter auch ohne deren Einwilligung auf dem Klingelschild einbringen. Das teilte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag in Berlin mit. "Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar", hieß es zur Begründung. Daher komme die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht zur Anwendung.
Hintergrund der Stellungnahme ist ein Fall der österreichischen Hausverwaltung Wiener Wohnen. Nach der Beschwerde eines Mieters hatte sich der Verband entschieden, an 220.000 Wohnungen nach und nach die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt Wien zuständige Abteilung stufe die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die DSGVO ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse nun selbst einen Aufkleber anbringen.

Weiterlesen:

https://www.golem.de/news/dsgvo-oberste-...810-137197.html


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Sirius
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