Nach Anschlag von Halle-Neun-Punkte-Plan der Regierung gegen rechts
Nach dem Anschlag von Halle hat die Regierung einen Neun-Punkte-Plan beschlossen. Mit den Maßnahmen will die GroKo stärker gegen Rechtsextreme, Hass und Hetze vorgehen.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin neun Punkte, die noch in konkrete Gesetze oder Finanzierungszusagen übersetzt werden müssen.
Der Beschluss begründet die Maßnahmen ausdrücklich mit dem "furchtbaren Anschlag in Halle, der Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in jüngerer Vergangenheit" sei. Die Regierung werde "sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen".
Die Maßnahmen im Überblick:
Da die Behörden oft gar nicht mitbekommen, wenn Personen in sozialen Netzwerken Morddrohungen aussprechen oder Volksverhetzung begehen, sollen Portalbetreiber wie Facebook oder Twitter künftig solche Inhalte nicht nur löschen, sondern sie selbständig an die Behörden weiterleiten und auch gleich die IP-Adressen mitliefern. Hier könnte jedoch viel Ermittlungsarbeit auf die Behörden zukommen. Daher soll dazu auch eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt gebildet werden.
Die Bundesregierung stellt sich der Problematik, dass Hass und Beleidigungen im Netz wegen der Anonymität der User besonders aggressiv ausfallen. Daher sollen Vorschriften im Strafgesetzbuch verschärft werden. Hintergrund ist auch der Fall Lübcke. Nach dessen Ermordung gab es zuhauf höhnische Bemerkungen im Netz, die dessen Tod begrüßten. Doch strafrechtlich sind derartige Fälle oft nicht relevant. Das soll sich durch Modifizierung von Straftatbeständen ändern.
Auch ist geplant, Strafnormen so neu zu fassen, dass Verleumdung und üble Nachrede gegenüber Kommunalpolitikern härter bestraft wird.
Zudem ist geplant die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu intensivieren. Rechtlich ist eine zu enge Zusammenarbeit, auch was Daten angeht, problematisch. Denn das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei muss beachtet werden. Dem steht eine uneingeschränkte Weitergabe von jeglichen Informationen zwischen den Nachrichtendiensten und den Polizeibehörden entgegen. Welche Maßnahmen hier im Einzelnen geplanten sind, ist noch nicht bekannt.
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https://www.zdf.de/nachrichten/heute/reg...mismus-100.html
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