Wie deutsche Bischöfe und katholische Laien die Entschädigung ihrer Missbrauchsopfer hintertreiben
Die katholische Kirche geht bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern alles andere als seriös vor. Kirchenrechtler Norbert Lüdecke klärt auf.
Der 2010 von der Bundesregierung einberufene Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hatte in seinem Abschlussbericht die Einrichtung eines Hilfesystems gefordert. 2011 führten die Deutsche Bischofskonferenz daraufhin beim Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich die „Zentrale Koordinierungsstelle“ (ZKS) mit dem Verfahren für Leistungen in Anerkennung des Betroffenen zugefügten Leids ein. Die ZKS spricht seither auf Antrag und nach einer Plausibilitätsprüfung Empfehlungen an die Diözesen und Ordensgemeinschaften aus für materielle Leistungen zwischen 1000 Euro und 15.000 Euro.
Das Verfahren hat Kritik auf sich gezogen. Schon die vielfache kirchliche Sprechweise vom „Glauben Schenken“ zeigt Reste von Gönnerhaftigkeit. Betroffene wissen zudem nicht, wer die Anträge sieht, wer über sie berät und die Empfehlungen beschließt, denn die ZKS-Mitglieder werden geheim gehalten (PDF) – auf Nachfrage geben selbst Bischöfe und Missbrauchsbeauftragte an, sie nicht zu kennen. Es heißt, dies geschehe „u. a.“ zum Schutz der Mitglieder und sei zum Teil auch von diesen selbst so gewünscht.
Was sie zu befürchten hätten und welche anderen Gründe es für die Geheimhaltung noch geben könnte, ist nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt: Die Höhe der Leistungen wird von vielen als unangemessen empfunden, und die Praxis ihrer Gewährung durch die Diözesen und Ordensgemeinschaften ist sehr unterschiedlich. Ein gemeinsames verbindliches Vorgehen gibt es nicht. Transparenz und Unabhängigkeit sehen anders aus.
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https://www.fr.de/kultur/kirche-missbrau...n-13284905.html
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