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Datenerfassung von Gesunden: Lambrecht gegen Kelber

#1 von Sirius , 14.05.2020 17:49

Datenerfassung von Gesunden: Lambrecht gegen Kelber

Gegen den Widerstand des Bundesdatenschutzbeauftragten Kelber soll die Meldepflicht für Nicht-Infizierte im Eiltempo durchs Parlament gebracht werden. Jetzt könnte auch die Justizministerin in Erklärungsnot geraten
Noch immer nimmt die Öffentlichkeit keine Notiz von den Grundrechtseingriffen, die Gesundheitsminister Spahn im Eiltempo durchs Parlament zu bringen versucht. Im Streit um die geplante Meldepflicht für Nicht-Infizierte muss sich jetzt auch Justizministerin Lambrecht (SPD) kritische Fragen gefallen lassen. Dabei hatte sie kürzlich erst in einem FAZ-Gastbeitrag die Bürger hinsichtlich der Befürchtung, "wir könnten Zeugen des Abdankens liberaler Rechtsstaatlichkeit werden", zu beruhigen versucht. Aber der Reihe nach:
Der Entwurf eines zweiten Pandemiegesetzes (Spahn will auch Daten von Nicht-Infizierten) sieht erhebliche Eingriffe in das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung vor. Für Empörung sorgt insbesondere folgende Regelung:

Künftig sollen auch nicht-infizierte Bürger nach erfolgter negativer Testung (PCR-Test oder Antikörpertest) auf SARS-CoV und SARS-CoV-2 gemeldet werden müssen, und zwar unter Angabe einer Vielzahl personenbezogener Daten wie Geschlecht, Geburtsmonat, Geburtsjahr, Wohnort, Untersuchungsbefunde und Grund der Untersuchung. Pseudonymisiert werden Name und Geburtstag.
In aller Deutlichkeit hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Grundrechtseingriffs herausgestellt:

Die Ausführungen in der Begründung lassen nicht ansatzweise erkennen, auf welcher Grundlage hier in die Grundrechte einer eklatanten Anzahl von Betroffenen eingegriffen werden soll. Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde. Eine Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger findet nicht statt. Offenbar wird hier verkannt, dass nach der Datenschutz-Grundverordnung auch bei Pseudonymisierung datenschutzrechtliche Maßgaben zu berücksichtigen sind. […] Eine generelle, bundesweite Meldepflicht für Nicht-Infizierte [...] ist nicht gerechtfertigt.
Ulrich Kelber

Weiterlesen:

https://www.heise.de/tp/features/Datener...er-4719716.html


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