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Das Verkehrsministerium ist verantwortlich dafür, dass der neue Bußgeldkatalog wohl rechtswidrig ist. Dabei müsste man Temposünder durchaus härter bestrafen.
Wäre man aus dem Verkehrsministerium von Andreas Scheuer nicht so viele Pannen gewohnt, könnte man fast an Vorsatz glauben. Der neue Bußgeldkatalog, der erst seit Ende April in Kraft ist und unter anderem schärfere Strafen für Raser vorsieht, ist wegen eines Formfehlers vermutlich rechtswidrig; eine Reihe von Bundesländern ist deswegen bereits zur alten Verordnung zurückgekehrt. Weil die Regierungsbürokratien von Bund und Ländern jedes Jahr unzählige Rechtsvorschriften produzieren und es dafür eine eingeübte Routine gibt, ist Schlamperei als Fehlerquelle eigentlich nur schwer vorstellbar. Aber wie gesagt, es handelt sich um das Ministerium von Andreas Scheuer.
Politisch passt Scheuer die neueste Panne ausnahmsweise gut ins Konzept. Denn der CSU-Minister wollte die Verschärfungen für Temposünder in dieser Form von Anfang an nicht, sie sind ihm vom Bundesrat in seine Novelle hineingeschrieben worden. Kaum war diese zwei Wochen in Kraft, wollte Scheuer sie schon wieder abmildern. Es sei unverhältnismäßig, jammerte der Minister, bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern in der Stunde innerorts und von 26 km/h außerhalb von Ortschaften ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Die Autolobby, vor allem der ADAC, hatte mächtig Druck gemacht, und Scheuer knickte prompt ein, wieder einmal.
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