Das lief doch wie geschmiert
CUM-EX-BETRUG — Von Finanzministern und ihren teuren Finanzberatern
Hallo Bürgerinnen und Bürger, hier ist Eure Bundesregierung, der Finanzminister. Wir heißen Hans Eichel, Peer Steinbrück, Wolfgang Schäuble, Olaf Scholz. Wir haben eine Frage: Ist es legal, dass wir einem Aktienbesitzer eine Steuer zurückzahlen, die der gar nicht bezahlt hat? Wir sind da unsicher. Bitte sagt uns Eure Meinung. Wir werden uns dann nach der Meinung des Volkes richten, wir sind ja schließlich eine Demokratie. Also bitte abstimmen!
Leider hat sich keiner der bundesdeutschen Finanzminister von SPD und CDU in dieser Frage an die Bevölkerung gewandt. Dabei wäre die Frage doch einfach zu beantworten, oder? Wer eine bestimmte Steuer, hier die Kapitalertragssteuer auf eine Aktien-Dividende, gar nicht bezahlt hat, darf sie auch nicht rückerstattet bekommen, oder? Die Finanzminister wussten aber nicht, wie sie diese einfache Frage beantworten sollten. Deshalb fragten sie hochbezahlte Besserwisser. Das war die "renommierte", global tätige Wirtschaftskanzlei Freshfields mit Hauptsitz im Finanzzentrum London. Sie wusste die Antwort: Ja, es ist legal, eine nicht gezahlte Kapitalertragssteuer darf auch an einen Aktionär ausgezahlt werden, der gar keine Kapitalertragssteuer gezahlt hat. Und diese Operation wurde möglich, weil andere "renommierte", hochbezahlte Besserwisser die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte entwickelt hatten: Kurz vor dem Auszahlungstag der Dividende an den Aktionär leiht sich ein zweiter oder auch ein dritter "Investor" gegen eine kleine Gebühr die Aktie aus ("Leerverkäufe"), gibt sich seinem Finanzamt gegenüber als Aktienbesitzer aus und behauptet, der zuständige Konzern, zum Beispiel Siemens oder die Depotbank, habe gesetzes-treu die Kapitalertragssteuer zurückbehalten. Weil es für Aktionäre viele Steuervergünstigungen gibt, haben die meisten das Recht, dass ihnen die Steuer rückerstattet wird.
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