Corona-Maßnahmen in Deutschland werden verschärft – die Beschlüsse im Überblick
Die Herbstferien stehen vor der Tür und damit die Angst, dass die Corona-Infektionszahlen noch stärker steigen. In einigen Regionen könnten sie außer Kontrolle geraten, meint Ministerpräsident Söder.
Aus Angst vor stärker steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien verschärfen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen wieder. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnten am Dienstag eindringlich vor unnötigen Reisen in Risikogebiete. Zudem sollen private Feiern, von denen sich einige zuletzt als Hotspots erwiesen hatten, eingeschränkt werden, wenn die Infektionszahlen in bestimmten Regionen dies nötig machen. Wann genau die Regelungen in Kraft treten sollen, ist nicht bekannt. Die Umsetzung dieser obliegt den Bundesländern.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte abends im ZDF-"heute-journal", beim Geselligsein, in der Gastronomie sowie beim Reisen und in der Freizeit gebe es momentan das größte Ansteckungsrisiko. "Das Virus ist ja hier der Spielverderber, nicht ich oder wir in der Politik."
Folgende Beschlüsse haben Bund und Länder gefasst
Private Feiern: Alle Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und vertretbar seien. Bei steigenden Infektionszahlen sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl festgelegt werden, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen "dringlich empfohlen" - aber nicht vorgeschrieben, wie der Bund es ursprünglich wollte.
Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern "dringlich empfohlen". Ausnahmen könnten zugelassen werden, wenn es für angemeldete Feierlichkeiten vom Gesundheitsamt abgenommene gibt.
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