Best of Informationsfreiheit: Bundesregierung auf der Flucht ins Privatrecht
Volle Kontrolle ohne lästige Verpflichtungen – Bundes- und Landesregierungen nutzen eine Gesetzeslücke, um sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen.
"DigitalService4Germany" heißt die neue Software-Abteilung, die die Bundesregierung vor einigen Wochen ins Leben gerufen hat. Sie soll Innovationen in die Verwaltung bringen und digitale Lösungen four Deutschland entwickeln. Kanzleramtschef Helge Braun bejubelt auf Twitter das neue Behörden-Startup.
Im Gegensatz zum bereits bestehenden "Digital Innovation Team", das Teil des Bundesinnenministeriums ist, wird der Digital Service eine GmbH im Besitz des Bundes sein. Das bedeutet: Das Kanzleramt hat volle Kontrolle über die Ausrichtung, ohne sich einigen lästigen Verpflichtungen unterwerfen zu müssen. Insbesondere unterfällt der Digital Service nicht der Transparenzpflicht: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in der Regel nur für Behörden des Bundes, nicht aber für seine Unternehmen.
Diese Gesetzeslücke nutzt die Bundesregierung (genauso wie Landesregierungen) systematisch aus. Ob die Autobahn GmbH des Bundes, die Bundesdruckerei, die juris GmbH, das Gesundheitsunternehmen gematik oder auch der Flughafen Berlin-Brandenburg – mit der sogenannten Flucht ins Privatrecht entzieht sich der Bund regelmäßig der öffentlichen Kontrolle. Nur in einigen Fällen, etwa wenn Unternehmen wie Toll Collect hoheitliche Aufgaben wie die Erhebung von Maut-Gebühren übernehmen, sind auch sie gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig.
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