FORENSISCHE KLINIKEN
Am Rande des Zusammenbruchs
Abgeschottet, vergessen, ignoriert: psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die straffällig geworden sind, werden in forensischen Kliniken untergebracht. In neun Bundesländern sind die Kliniken überfüllt. Patient:innen leiden, Pflegekräfte werden angegriffen.
Von Carolin Haentjes und Antonia Märzhäuser / Mitarbeit: Juliane Löffler
„Vielleicht springe ich einfach selbst vom Hochhaus. Das wäre für alle das Leichteste“, sagt Thomas. Nach dem Telefonat mit uns muss er zurück auf seine Station, zu den anderen psychisch kranken Menschen, die Straftaten begangen haben. Thomas heißt eigentlich anders, doch er möchte nicht, dass sein Name öffentlich wird. Er hat Angst, für immer eingesperrt zu bleiben, wenn er sich über die Zustände in seiner Klinik beschwert. Darüber, dass es ihm so schlecht geht wie schon lange nicht mehr. Dass er kaum noch schlafen kann auf seiner Station, weil es so laut ist, so überfüllt – und so gefährlich.
Vor mehr als einem Jahrzehnt hat Thomas eine schwere Straftat begangen. Seitdem sitzt er im sogenannten „Krankenhaus des Maßregelvollzugs“, einem Backsteingebäude in Berlin-Reinickendorf hinter einem fünf Meter hohen Sicherheitszaun aus unzerstörbarem Polycarbon. Thomas gilt Gutachtern zufolge als so gefährlich und krank, dass die Gesellschaft vor ihm geschützt werden muss. Doch wer schützt Thomas? Und was wiegt mehr: Das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit – oder das Recht auf Freiheit des Einzelnen?
Meist geben Gutachten von Psychiater:innen vor Gericht den Ausschlag dafür, welche Menschen, die eine Straftat verübt haben, in einer der 78 Maßregelvollzugskliniken in Deutschland untergebracht werden. Weil diese Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen oder Drogensucht als nicht oder nur teilweise schuldfähig gelten. Und weil sie es wieder tun könnten. So steht es im Strafgesetzbuch.
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