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RLP und TH-Bingen müssen auf Studenten-Klage reagieren

#1 von Sirius , 13.10.2021 17:14

RLP und TH-Bingen müssen auf Studenten-Klage reagieren

Nachdem beim Mainzer Verwaltungsgericht ein Eilantrag wegen der 3G-Regel an rheinland-pfälzischen Hochschulen eingegangen ist, hat das Gesundheitsministerium des Landes nun vier Tage Zeit, um Stellung zu beziehen.
Nach Angaben des Mainzer Verwaltungsgerichts muss auch die Technische Hochschule Bingen eine Stellungnahme abgeben. Ein Student der TH hatte den Eilantrag gestellt.
Hintergrund: Zwar können, nach eineinhalb Jahren Pause, die Studierenden in Rheinland-Pfalz endlich wieder im Präsenzunterricht studieren. Allerdings gelten für den Uni- und Hochschul-Besuch besondere Regeln: An Vorlesungen und Seminaren teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Das schreibt die Corona-Verordnung des Landes vor. Und genau das stößt dem Studenten sauer auf.

Stefan Heyne studiert im zweiten Semester Informatik an der Technischen Hochschule Bingen. Im aktuellen Wintersemester hat er nach Angaben seiner Anwältin fünf Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden. Da Heyne weder geimpft noch genesen ist, hieße das für ihn, dass er pro Woche mehrere negative Corona-Tests nachweisen müsste, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Deswegen hat er jetzt einen Eilantrag beim Mainzer Verwaltungsgericht gestellt.

Seit Montag sind die Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Die günstigere Alternative, sogenannte Selbsttests, die es unter anderem in Discountern zu kaufen gibt, sind nicht zugelassen. Wie Heyne dem SWR mitteilt, würden ihn die Schnelltests, die laut Corona-Verordnung "durch geschultes Personal durchgeführt werden müssen", monatlich um die 300 Euro kosten. Geld, das er als Student aber nicht hat.

Weiterlesen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-...n-land-100.html


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Sirius
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