FAKTENCHECK
Ja, für Personal in Restaurants gilt 3G – Gäste brauchen dagegen teils einen 2G-Nachweis
Im Netz wird kritisiert, dass Kellnerinnen und Kellner, die weder geimpft noch genesen sind, sondern einen negativen Coronatest haben, zwar in Restaurants arbeiten dürfen, dort als Gäste wegen 2G oder 2G-Plus aber nicht erwünscht wären. Wir haben uns die Rechtslage angeschaut: Die Aussage ist größtenteils richtig.
BEHAUPTUNG
Kellnerinnen und Kellner, die nur getestet sind, dürften in Restaurants mit 2G-Plus-Auflagen bedienen, aber selbst nicht als Gäste in diesen Restaurants essen.
Aufgestellt von: Viraler Facebook-Beitrag
Größtenteils richtig. Am Arbeitsplatz muss bundesweit eine 3G-Regel eingehalten werden, für Gäste in Restaurants gelten in einigen Bundesländern teils strengeren Regeln wie 2G oder 2G-Plus.
„Du darfst getestet im Restaurant 2G+ Leute bedienen, darfst aber selbst da als Gast nichts essen“, heißt es am 5. Januar auf Facebook. Kritisiert wird, dass Kellnerinnen und Kellner, die für ihre Arbeit im Restaurant nicht geimpft oder genesen, sondern nur getestet sein müssten, als Gäste dort aufgrund der 2G-Plus-Regelung nicht willkommen wären. 2G-Plus steht für geimpft oder genesen plus getestet. Der Facebook-Beitrag wurde bereits mehr als 7.500 Mal geteilt.
Nach unserer Recherchen ist die Aussage größtenteils richtig: Bundesweit gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Ein Nachweis eines negativen Tests ist also ausreichend, um in einem Restaurant zu arbeiten. Von den Mitarbeitenden wird jedoch teilweise verlangt, dauerhaft eine Maske zu tragen. Für den Besuch von Restaurants fordern einige Bundesländer von den Gästen einen 2G-Nachweis, manche auch 2G-Plus.
Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese ist in Paragraph 28b des Gesetzes geregelt und gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Dort heißt es, Arbeitgeber und Beschäftigte dürften Arbeitsstätten nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Weiterlesen:
https://correctiv.org/faktencheck/2022/0..._eid=7a83bdcc66
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