»ENTLASTUNGSPAKETE«
Verspätete Soforthilfe
Bundesrat beschließt Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Fernwärmekunden. Mieter müssen Monate auf Erstattung warten
Der Bundesrat hat am Montag vormittag grünes Licht für die sogenannte Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden gegeben. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer darauf, zu dem am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, womit das Regelwerk endgültig unter Dach und Fach ist. Das Instrument ist zur Überbrückung der Zeit bis zum Inkrafttreten der geplanten Regelung zur »Gaspreisbremse« gedacht. Diese soll spätestens ab März greifen, wobei die Bundesregierung ein Vorziehen auf Anfang Februar prüft. Bis es so weit ist, werden Verbraucher von der Pflicht befreit, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu leisten. Die Ausfälle werden den Gas- und Fernwärmeunternehmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstattet. Die Ampelkoalition rechnet dabei mit Kosten von neun Milliarden Euro.
Eine zeitnahe Entlastung für Mieter verspricht die Maßnahme allerdings nicht. Konkret ist sie auf sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden gemünzt, die einen direkten Liefervertrag mit einem Versorger haben. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses oder kleine und mittlere Firmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung bekommen die Zuwendung ebenfalls, auch dann, wenn sie mehr verbrauchen. Im Falle von Mietverhältnissen wird die Einmalzahlung dagegen erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2022 und so mit bisweilen mehrmonatigem Verzug wirksam.
Dabei droht vielen Betroffenen zu Jahresanfang ein böses Erwachen, weil die 2022 erfolgten Preiserhöhungen zumeist erst im Wege einer Nachzahlung in Rechnung gestellt werden. Im Verbund mit den absehbar deutlich höheren Vorauszahlungen für 2023 werden viele Haushalte aus dem unteren bis mittleren Einkommensspektrum an die Grenzen der Belastbarkeit geraten oder darüber hinaus. Während gerade sie besagte »Soforthilfe« bitter nötig hätten, kommt die bei ihnen vielleicht erst im April, Mai oder noch später an. Tatsächlich haben Vermieter ein Jahr Zeit, die Abrechnung vorzulegen. Sie müssen allerdings schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Ermittelt wird die fragliche Summe, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis multipliziert wird. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Entlastung einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh voraussichtlich bei rund 300 Euro.
Eine eklatante Benachteiligung hatte der Deutsche Mieterbund (MDB) bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses bemängelt. Die Unterstützung sei zwar »enorm wichtig«, käme aber »viel zu spät«, sagte Präsident Lukas Siebenkotten am Donnerstag der dpa. Alternativ plädierte er dafür, die Gaspreisbremse vorzuziehen oder, falls das nicht geht, Gas- und Fernwärmekunden mit einer Einmalzahlung im Januar und Februar entgegenzukommen. Ferner nannte der Verbandschef die Regelungen viel zu kompliziert und kaum transparent. »So erfährt nur ein Bruchteil der Mieterinnen und Mieter, wie hoch ihr individueller Entlastungsbeitrag durch die Bundesregierung eigentlich ist.«
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