Ob Tagesspiegel oder Welt: Wie sich die Nachkriegspresse am NS-Personal bediente
Die Nazi-Verstrickungen vieler Gründer westdeutscher Zeitungen werden auch heute noch verschämt verschwiegen. Das ist ein kleiner Skandal. Eine Analyse.
In Trauerreden über längst verjährte Schuld und Sünden zu räsonieren, verbietet sich unter Menschen mit Anstand. Das sollte auch unter Journalisten gelten, wenn sie gestorbener Kollegen gedenken. Jürgen Wilke hat sich in seinem langen Bericht zum 50. Todestag des Mitgründers der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Erich Dombrowski mehr als vorbildlich daran gehalten. Dabei wäre interessant und relevant, was dem emeritierten Mainzer Publizistikprofessor im Zusammenhang mit Dombrowski, dem „Journalist in vier politischen Systemen“, nicht der Rede wert war.
Es soll hier nicht darum gehen, inwieweit Dombrowski während der ersten Jahre der Nazidiktatur als Hauptschriftleiter beim „General-Anzeiger der Stadt Frankfurt“ eine „Verschweigungstaktik“ verfolgt, gar „stille Sabotage“ betrieben haben soll, wie es in der Würdigung heißt. (Zweifellos war er kein Nazi und mit einer Jüdin verheiratet, und er wurde 1936 aus dem Reichsverband der Deutschen Presse gestrichen.)
Vielmehr geht es um das Personal, das Dombrowski 1945 und in den Folgejahren als Chef beim zunächst zweimal wöchentlich erscheinenden „Neuen Mainzer Anzeiger“ und dann bei der „Allgemeinen Zeitung“ suchte und fand, um, so Wilke, „geeignete Mitstreiter für die Redaktion“ zu akquirieren. Es waren vertraute Köpfe, „bewährte“ Kräfte, Männer, die während des Nationalsozialismus in den streng reglementierten Zeitungen im Sinne der Machthaber gearbeitet hatten.
Anfang Februar 1945 beschlossen die Alliierten in Jalta, die künftige deutsche Presse zu entnazifizieren. Goebbels’ Propagandisten sollten in der neuen demokratischen Presse keine Chance erhalten. Gerade in der Presse, die die Alliierten für das Entstehen und das Fortbestehen des NS-Staates mitverantwortlich machten, sollten durch eine rigorose Entnazifizierung alle Steigbügelhalter der deutschen Faschisten entfernt werden.
Unmissverständlich waren in der amerikanischen Zone die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Redaktionen festgelegt; im „Handbuch für die Kontrolle der deutschen Informationsdienste“ und in der Joint Chiefs of Staff Directive 1067 hieß es: Eine Zeitungslizenz dürfe nur erhalten, wer als Antinazi bekannt war, „zumindest als Nicht-Nazi. Er darf nicht des kleinsten Kompromisses mit dem Naziregime schuldig sein.“
Außerdem musste der Antragsteller „ein erstklassiger Journalist oder Publizist gewesen sein“ – selbstverständlich vor 1933. Für die Angestellten war laut Anhang B der Lizenzpapiere vorgeschrieben: „Redaktionspersonal darf nicht nach 1935 bei Zeitungen oder Zeitschriften tätig gewesen sein, außer in Fällen, wo die Nazigegnerschaft außer Frage steht.“
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