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Für diese Firmen arbeiten Strafgefangene

#1 von Sirius , 27.06.2023 16:35

Für diese Firmen arbeiten Strafgefangene

Mithilfe einer Klage und weiteren Recherchen veröffentlichen wir eine aktuelle Liste an Unternehmen, die in den vergangenen Jahren von der günstigen Produktion in Gefängnissen profitiert haben. Darunter: BMW AG, Würth und Villeroy & Boch Fliesen (V&B Fliesen).

Dass sich dran bleiben lohnt, zeigt diese Recherche. Sie begann bereits im August 2020 mit der Frage: Welche Unternehmen profitieren von unterbezahlten Gefangenen und ihrer Arbeitskraft? Doch fast alle Behörden mauerten – mit gewagten Argumentationen und hohen Gebühren.
Drei Jahre Recherche, über 60 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei Ministerien und Justizvollzugsanstalten und mehrere Klagen später können wir heute eine Liste mit Namen von 100 Unternehmen veröffentlichen, die in der Vergangenheit für geringere Kosten in Haftanstalten produzieren ließen. Mit dabei: BMW AG, Würth und Villeroy & Boch Fliesen (V&B Fliesen).
Ein bis drei Euro Stundenlohn

In Deutschland ist Zwangsarbeit von Strafgefangenen laut Grundgesetz erlaubt. Davon profitieren privatwirtschaftliche Firmen durch sogenannte Unternehmerbetriebe. Hinter diesem bürokratischen Begriff verbergen sich Werkhallen, in denen Gefängnisinsass:innen im Auftrag profitorientierter Firmen verpacken, sortieren und montieren – meist eine sehr eintönige Arbeit. Der Stundenlohn ist in den jeweiligen Strafvollzugsgesetzen der Bundesländer festgelegt und beträgt ein bis drei Euro. 

Auf Anfrage teilten einige Unternehmen mit, dass der Preis, den man für die Gefängnisarbeit zahle, zwar über den Produktionskosten im Ausland liege, jedoch günstiger sei, als einen privatwirtschaftlichen Zulieferer in Deutschland zu beauftragen. 
Aber nicht nur für Unternehmen, auch für die Gefängnisse ist dies ein lukratives Geschäft. Denn die Differenz zwischen dem Preis, den die Unternehmen zahlen, und dem Stundenlohn der Insass:innen, fließt in die Landeskassen. 

Die Arbeitspflicht für Gefangene ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verankert und gilt als Behandlungsmaßnahme. Sie soll den späteren Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtern, indem sie die Inhaftierten an einen geregelten Tagesablauf gewöhnt und den Wert von Lohnarbeit vermittelt.

Weiterlesen:

https://fragdenstaat.de/blog/2023/06/22/..._eid=7a83bdcc66


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Sirius
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