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Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

#1 von Sirius , 20.12.2023 15:06

Wegen zahlreicher Pannen
Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

Wegen Pannen und langer Wartezeiten: Das Bundesverfassungsgericht hat eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in mehreren Berliner Bezirken angeordnet. Am 11. Februar 2024 wird gewählt.

CDU/CSU-Fraktion hatte geklagt.
Die Linke kann nach dem Urteil aufatmen.
Die Wahl in Berlin war 2021 von Pannen und Fehlern geprägt.
Die Bundestagswahl 2021 wird nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 11. Februar in mehreren Berliner Wahlbezirken nachgeholt. Das Datum nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler.
Zuvor hatte das Gericht am Dienstagvormittag eine Teilwiederholung der Wahl aufgrund zahlreicher Pannen im Jahr 2021 angeordnet. Die Wahl müsse in 455 der 2256 Wahlbezirke und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. (Az. 2 BvC 4/23)

Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken in dem Beschluss des Bundestags für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Berlins regierender Bürgermeister Kai Wegner gibt sich optimistisch, was den Verlauf der teilweisen Wahlwiederholung angeht. Er habe "volles Vertrauen" in Landeswahlleiter Stephan Bröchler, "dass die Wahlen reibungslos ablaufen werden", erklärte er nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Senat habe "mit ihm gemeinsam alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit Wahlen in Berlin wieder funktionieren".
Die Teilwiederholung muss binnen 60 Tagen stattfinden. Letztmöglicher Termin dafür ist der 11. Februar.


Weiterlesen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschla...holung-100.html


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Sirius
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