Bundestagswahl 2025:Welche Regeln gelten für Wahlplakate?
Sehr bald sieht man sie wieder im ganzen Land: große Sprüche, große Gesichter. Parteien werben mit Wahlplakaten um Wähler. Das müssen sie beachten.
Wegen des frühzeitigen Aus der Ampel-Koalition muss diesmal alles etwas schneller gehen. Statt gut einem Jahr haben die Parteien nur wenige Monate Zeit, sich für die Bundestagswahl 2025 aufzustellen.
Das erschwert den Parteien das Plakatieren ihrer Wahlbotschaften und überlebensgroßen Politikergesichter. Seit wann hängen die ersten Plakate? Wann müssen sie wieder weg? Und was ist alles erlaubt?
Die Fristen für das Anbringen von Wahlplakaten variieren je nach Gemeinde. In vielen Städten dürfen Plakate aber etwa sechs bis sieben Wochen vor der Wahl aufgehängt werden. Das Service-Portal der Stadt Berlin gibt beispielsweise an: Frühestens sieben Wochen vor der Wahl dürfen die ersten Plakate hängen - das wäre also der 5. Januar.
In Regensburg hingegen war das Plakatieren schon seit dem 23. November - also drei Monate vor dem Neuwahltermin - erlaubt. Am 5. Dezember wurden dort bereits Plakate von BSW und AfD gesichtet. In München wurden am 31. Dezember schon FDP- und CSU-Plakate fotografiert.
Nach der Wahl muss die Plakatwerbung innerhalb von einer oder zwei Wochen wieder entfernt werden - sonst drohen Geldbußen. Die Entfernung der Plakate liegt in der Verantwortung der politischen Parteien und ihrer Wahlkampfteams. Die Städte Berlin und Hamburg geben beispielsweise eine Woche als Frist an, in München haben die Parteien 14 Tage Zeit.
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https://www.zdf.de/nachrichten/politik/d...regeln-100.html
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