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Parteispenden über 35.000 € - Jahr 2024

#1 von Sirius , 11.12.2024 15:53

Parteispenden über 35.000 € - Jahr 2024

Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von dieser unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Mit Inkrafttreten des Elften Änderungsgesetzes zum Parteiengesetz am 5. März 2024 entsteht die Anzeige- und Veröffentlichungsverpflichtung bereits bei Überschreitung der Betragsgrenze von 35.000 Euro.
Daneben werden entsprechende Spendenanzeigen unmittelbar im Internet veröffentlicht.

Wenn Sie ein bisschen Zeit und Muße haben: Die Liste ist ganz spannend – darauf stehen nicht nur die Namen der Spenderinnen und Spender, sondern teilweise auch Firmen, für die sie arbeiten.

Was in der Liste auffällt:
Die CDU hat seit dem Zerbrechen der Regierungskoalition deutlich mehr Spenden erhalten als alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien zusammen: 1,95 Millionen Euro. 

Eine ziemlich hohe Summe bekam sie zum Beispiel zuletzt von der Deutschen Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG – das ist die Firma, die gerade eine Werbekampagne mit Jürgen Klopp macht. Sie spendete der CDU Ende November 300.000 Euro, Anfang Dezember dann noch einmal 100.000 Euro. Die DVAG bedachte auch andere Parteien, aber in deutlich kleinerem Umfang.

https://www.bundestag.de/parlament/praes...4-inhalt-984862


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Sirius
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RE: Parteispenden über 35.000 € - Jahr 2024

#2 von scrabblix , 11.12.2024 19:20

Hat fir AfD keine Spenden bekommen? — Waren wahrscheinlich immer 34.999,-- €.


Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.

 
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