„Investitionsbooster“ der Bundesregierung kostet Gemeinden zweistellige Milliardenbeträge. Wer bestellt, der bezahlt – Steuerausfälle der Kommunen vollständig kompensieren!
Der Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland steht in der Debatte. Dieses Gesetz wird durch Steuererleichterungen für die Unternehmen alleine auf kommunaler Ebene in den Jahren 2025 bis 2029 Mindereinnahmen von insgesamt rund 13,5 Mrd. Euro verursachen. Steuerausfälle in derartiger Größenordnung sind angesichts der schon jetzt katastrophalen Finanzlage der Kommunen nicht verkraftbar. Bereits im vergangenen Jahr betrug das kommunale Haushaltsdefizit rund 25 Mrd. Euro. Eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Weitere Zusatzlasten ohne Kompensationsmaßnahmen überfordern in dieser Situation die kommunalen Haushalte.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat daher im Rahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände klare Forderungen und Positionen zu diesem Gesetzesentwurf formuliert:
Volle Konnexität auch bei Steuerverlusten der Gemeinden durch Bundesgesetzgebung _ diese muss der Bund ausgleichen!
Stärkung der kommunalen Einnahmebasis und deren Krisenresilienz durch eine signifikante Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils dringend geboten und unabdingbar.
Die Kommunen fordern einen deutlich größeren gemeindlichen Anteil an den Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern. Dies ist nötig, um die Kommunalhaushalte zu stabilisieren die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit zu erhalten.
https://www.dstgb.de/themen/finanzen/akt...iardenbetraege/
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