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RE: Reisewarnung für Bayern

#1 von Sirius , 13.09.2017 00:23

Reisewarnung für Bayern

In Bayern können Personen, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft werden, künftig erst einmal bis zu drei Monate, praktisch aber auf unbegrenzte Zeit in Gewahrsam genommen werden. Das Bundesland führt also eine Endloshaft ein, obwohl die Betroffenen gar keine Straftat begangen haben (sonst könnten sie wegen dieser Straftat verurteilt werden). Bislang war der Gewahrsam in Bayern auf zwei Wochen beschränkt. In anderen Bundesländern, sofern sie überhaupt einen präventiven Gewahrsam kennen, gelten deutlich kürzere Fristen.
Einzelheiten zu dem Gesetz lassen sich in der Süddeutschen Zeitung nachlesen. Die einzige Hürde für die Verlängerung des Gewahrsams um jeweils drei Monate ist ein richterlichere Beschluss. Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr“ durch den Betroffenen angenommen wird. Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird. Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr“ Präventivhaft verhängt werden.

Weiterlesen:

https://www.lawblog.de/index.php/archive...ht-straftaeter/


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Sirius
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