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RE: VOR GERICHT

#1 von Sirius , 12.03.2019 18:57

Johann Wolfgang Goethe

Kein Opfer, keine elende, bemitleidenswerte Existenz, sondern eine selbstbewußte junge Frau, das ist selten auch in der Literatur des Sturm und Drang. Dieses Gedicht wagte Goethe erst 1815 zu veröffentlichen, versteckt in einer Werkausgabe zwischen zwei scherzhaften erotischen Gedichten.

VOR GERICHT

Von wem ich es habe, das sag‘ ich euch nicht,
Das Kind in meinem Leib. –
Pfui, speyt ihr aus: die Hure da! –
Bin doch ein ehrlich Weib.

Mit wem ich mich traute, das sag‘ ich euch nicht,
Mein Schatz ist lieb und gut,
Trägt er eine goldene Kett‘ am Hals,
Trägt er einen strohernen Hut.

Soll Spott und Hohn getragen seyn,
Trag‘ ich allein den Hohn.
Ich kenn‘ ihn wohl, er kennt mich wohl,
Und Gott weiß auch davon.

Herr Pfarrer und Herr Amtmann ihr,
Ich bitte, laßt mich in Ruh!
Es ist mein Kind, es bleibt mein Kind,
Ihr gebt mir ja nichts dazu.

Bemerkenswert die Wendung „mit wem ich mich traute“. Üblicherweise kann man sich nicht selber trauen (aktiv), sondern man wird getraut, vom Pfarrer oder einer Amtsperson (passiv). Hier wird die Selbstermächtigung der jungen Frau in Sprache gesetzt.

Johann Wolfgang Goethe wurde am 28. August 1749 in Frankfurt/Main geboren.
Erstausgabe: Goethe, Johann Wolfgang von: Werke : [in 20 Bänden]. 1, Lieder. Gesellige Lieder. [u.a.] Stuttgart [u.a.] : Cotta, 1815


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Sirius
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