Strenge Vorgaben für die Messung von Luftschadstoffen
Schon einzelne Überschreitungen der Grenzwerte von Luftschadstoffen verstoßen gegen EU-Recht, befindet der Europäische Gerichtshof. Das Urteil betrifft alle EU-Staaten.
Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen verstößt gegen EU-Regeln, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben.
Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden verklagt. Sie verlangten einen ausreichenden Luftqualitätsplan und die Einrichtung der nötigen Messstationen. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Wo Messstellen platziert werden und wie groß die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten in der Debatte über Diesel-Fahrverbote sind, ist auch in Deutschland umstritten.
In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffgrenzwerte überschritten. 2018 wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa, dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.
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