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RE: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam

#1 von Sirius , 13.09.2019 18:43

Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam

Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.
Sie taten es, obwohl sie es hätten wissen müssen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Leistungsschutzrecht sechs Jahre nach seiner Einführung für unwirksam erklärt. Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß bei der EU-Kommission gemeldet worden und deshalb nicht anzuwenden, teilte der EuGH heute mit.
Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hätte das Gesetz eigentlich in Brüssel notifizieren müssen – die Regierung nahm offenkundig wissentlich ein gerichtliches Scheitern des Leistungsschutzrecht in Kauf, um ihren Gesetzesentwurf noch vor der Wahl 2013 durch den Bundestag zu bringen.

Die schwarz-gelbe Koalition führte das Leistungsschutzrecht 2013 auf Druck deutscher Verlage ein. Das Gesetz sollte Google dazu bringen, für kurze Anreißertexte zu Artikeln auf Nachrichtenseiten Urheberrechtsabgaben an die Verlage abzuführen. Ein ähnliches Leistungsschutzrecht wurde erst dieses Jahr im Rahmen der umstrittenen Urheberrechtsreform EU-weit eingeführt.
In Deutschland zerpflückt seit Jahren eine breite Gegeninitiative das Leistungsschutzrecht. Sie befürchtet, das Leistungsschutzrecht schränke die Urheberrechte von Journalistinnen und Journalisten ein. Auch beeinträchtige es die Kommunikationsfreiheit aller Internet-Nutzenden, da es selbst kurze Textausschnitte und einzelne Wortfolgen wie Sätze oder Überschriften zu vergütungspflichtigen Inhalten mache. Auch wenden Kritiker:innen ein, dass das Gesetz nur großen Verlagen helfe, da diese den Großteil der Einnahmen daraus ziehen würden.

Weiterlesen:

https://netzpolitik.org/2019/alles-fuer-...fuer-unwirksam/


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Sirius
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