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Das Leistungschutzrecht sollte Verleger satt machen

#1 von Sirius , 20.09.2019 18:05

Kein Stück vom Googlehupf. Das Leistungschutzrecht sollte Verleger satt machen –

Schwarz-Gelb hat’s vergurkt. Kein Stück vom Googlehupf. Das LDer Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt und der heimischen Verlegerlobby einen Dämpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung überlassen. Die frühere Bundesregierung aus Union und FDP stand dafür prompt mit einem Gesetz bei Fuß. Zu mehr als teuren Rechtsstreitigkeiten hat das allerdings nicht getaugt. Jetzt landet es im Eimer und irgendwer muss für zehn Millionen Euro Prozesskosten aufkommen. Gut möglich, dass am Ende der Steuerzahler für Springer in die Bresche springt. Von Ralf Wurzbacher.

Gesetze machen will gekonnt sein. Dass die große Koalition es bisweilen nicht kann, hat sie zuletzt mit ihrer „Ausländermaut“ bewiesen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor drei Monaten kassierte. Aber Dilettanten gibt und gab immer wieder und ihr Erbe wirkt manchmal bis weit in die Zukunft. Und so kann man dieser Tage einen Scherbenhaufen bewundern, den die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Nachwelt schon vor sechs Jahren eingebrockt hat. Im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Leistungsschutzrecht (LSR), über das sich einmal Julia Reda, bis vor kurzem EU-Abgeordnete für die Piraten-Partei, wie folgt äußerte: „Das ist das falsche Gesetz zur Lösung des falschen Problems, handwerklich falsch gestrickt, es gehört in die Papiertonne.“

Genau dort ist es jetzt gelandet. Und erneut sind es die obersten EU-Richter, die es entsorgt haben. Am Donnerstag der Vorwoche hat der EuGH das 2013 erlassene Gesetz für nichtig erklärt. Peinlich dabei: Gekippt wurde es nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen eines Formfehlers. Die Bestimmung sei im Vorfeld nicht ordnungsgemäß bei der EU-Kommission gemeldet worden und deshalb nicht anzuwenden, hieß es zur Begründung. Die Richter schlossen auch die Möglichkeit einer Nachbesserung aus, womit das Regelwerk tatsächlich für alle Ewigkeit im Eimer bleibt. Das ist an sich zwar gut so, hat aber einen Haken: Alle juristischen Aktivitäten, die zur Durchsetzung des LSR bis dato eingeleitet wurden, waren für die Katz.

Weiterlesen:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=54953Verleger satt


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Sirius
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