Geheimdienst muss Auskunft über Hintergrundgespräche geben
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil die Pressefreiheit gestärkt: Der BND muss Fragen zu Informationsrunden für ausgewählte Journalisten beantworten.
Von Tina Groll
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Journalistinnen und Journalisten bestimmte Auskünft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit anderen ausgewählten Vertretern der Presse erteilen. Mit dieser Rechtsprechung hat das Gericht in Leipzig indirekt die Pressefreiheit gestärkt (Az. BVerwG 6 A 7.18).
Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des Tagesspiegels, der wie die ZEIT und ZEIT ONLINE zum Holtzbrinck-Verlag gehört. Dem Journalisten waren wiederholt Auskünfte vom BND verweigert über die äußeren Umstände von Hintergrundgesprächen mit anderen Medienvertretern verweigert worden. Der Redakteur ließ aber nicht locker. Er verlangte Angaben zu diesen Hintergrundrunden. Unter anderem, wie oft, wann und wo diese Runden stattfinden, welche Themen dort besprochen werden und welche Personen daran teilnehmen. Der BND aber lehnte jegliche Auskunft darüber ab und argumentierte, es gebe ein Geheimhaltungsinteresse.
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