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Digitaler "Gelber Schein": Volles Risiko bei den Beschäftigten?

#1 von Sirius , 05.12.2019 17:33

Digitaler "Gelber Schein": Volles Risiko bei den Beschäftigten?
DGB kritisiert "unbrauchbaren Regierungsentwurf"

Zwei Jahre eher als geplant will die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen. Sie könnte für alle Beteiligten eine Erleichterung sein - doch für Pannen bei der Übermittlung sollen ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich gemacht werden. "Das ist inakzeptabel", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Anders als geplant will die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) schon 2021 einführen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann nicht mehr wie bislang den „gelben Schein“ in dreifacher Ausführung erhalten und beim Arbeitgeber und der Krankenkasse vorlegen. Dies soll in Zukunft elektronisch und automatisch funktionieren.
Ursprünglich sollte das Verfahren 2023 eingeführt werden. Schon in diesem Fall wäre zweifelhaft gewesen, dass das neue Verfahren störungsfrei funktioniert: Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen nicht an dem Telematik-Verfahren teil, das jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist.

Ein weiteres Problem: Die Bundesregierung will eine neue ausdrückliche Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einführen. Das bedeutet: Das mögliche Scheitern der digitalen Übermittlung soll vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Wenn der oder die Beschäftigte unentschuldigt seiner Arbeit fernbleibt – was wohl auch passieren kann, wenn die AU-Bescheinigung den Arbeitgeber nicht erreicht hat bzw. er sie nicht abrufen kann – muss er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen seines Arbeitgebers bis hin zu einer Kündigung rechnen.

Weiterlesen:

https://www.dgb.de/themen/++co++b28e5ce0...a0-52540088cada


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Sirius
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RE: Digitaler "Gelber Schein": Volles Risiko bei den Beschäftigten?

#2 von scrabblix , 05.12.2019 23:12

Die haben doch wohl den Schuss nicht gehört!

Das öffnet Arbeitgebern Tür und Tor, sich unliebsamer Arbeitnehmer zu entledigen. Wie soll der Arbeitnehmer denn dann einen Nachweis erbringen?


Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.

 
scrabblix
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zuletzt bearbeitet 05.12.2019 | Top

   

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