URTEIL NACH NÜRBURGRING-AFFÄRE RECHTSKRÄFTIG
Ex-Finanzminister Deubel muss ins Gefängnis
Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) ist mit seiner Revision gescheitert. Er muss ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision als unbegründet, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Harald Kruse, am Dienstag mitteilte. "Das Urteil, durch das auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten erkannt worden ist, ist damit rechtskräftig", ergänzte er. Der 70-jährige Deubel war bislang nicht in Haft.
Das Landgericht Koblenz hatte den Ex-Politiker aus Bad Kreuznach mit Blick auf den Nürburgring-Ausbau in einem ersten Prozess zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 2015 hob der BGH das Urteil teils auf: Das Landgericht habe in zehn Fällen nicht rechtsfehlerfrei die Gefährdung von Landesvermögen begründet. Ein neuer Prozess endete Anfang dieses Jahres mit dem etwas milderen Urteil.
Die Verteidigung hatte damals auf eine Strafe unter zwei Jahren plädiert, damit Deubel nicht ins Gefängnis müsse und seine Pensionsansprüche nicht verlöre. Auch Deubel selbst hatte das Gericht gebeten, ihn nicht zu zwei Jahren Haft oder mehr zu verurteilen. Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.
Die Richter sagten, zwar sei beim Urteil die besondere soziale Härte berücksichtigt worden - aber auch, dass Deubel kein volles Geständnis abgelegt habe. Zudem habe er besonders pflichtwidrig gehandelt.
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