Das Gesetz des Sommers
§1
Man zeigt als Mensch nicht nackte Schwarte!
Dies Privileg hat nur das Schwein.
Man geht bekleidet unter Sonne,
trägt auch sommers langes Bein!
§2
Man badelatscht nicht adilettig
quietschend über Promenaden,
quält Mitflaniererblicke nicht
mit weißbesockten Stachelwaden!
§3
Man bietet nicht der Welt den Pöter
ungebeten nackicht an!
Auch am Strand trägt nur der Köter
Rute offen, nicht der Mann.
§4
Verboten ist dem Weib das Top,
wie seinem Kerl das Muskelhemd!
Zurschaugestelltes Achselhaar
wird ohne Warnung abgeflammt!
§5
Unbedeckten Oberkörpern
dräut stumpfe Klinge ohne Schaum!
Strafrasiert wird Nabelwolle,
Brustgestrüpp und Schmerbauchflaum!
§6
Hundert Hiebe mit der Gerte
sind als Sühne angemessen,
auf bebadehoste Kimmen,
die in Gasthausstühle nässen!
Fritz Eckenga
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