Kritik an Strafrechtspraxis
Sexualdelikte - Taten mit geringem Risiko
Wer in Deutschland vergewaltigt oder belästigt, kommt meist ungeschoren davon. Auch die Reform des Sexualstrafrechts 2016 hat daran wenig geändert. Den höchsten Preis zahlen die Opfer.
Von Tina Friedrich, Torsten Mandalka und Marcus Weller, RBB
Eigentlich ist Anna Köster* eine selbstbewusste junge Frau mit akademischer Ausbildung. Doch dann wird sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Ein Vorgesetzter begrapscht sie, über Monate hinweg belästigte er sie mit sexistischen Sprüchen. Die Wissenschaftlerin wehrt sich, erstattet schließlich Anzeige wegen sexueller Belästigung - ein Straftatbestand, der erst 2016 mit der Reform des Sexualstrafrechts eingeführt wurde. Doch mit der Anzeige fängt der Ärger für sie erst richtig an.
Eineinhalb Jahre dauerte das Ermittlungsverfahren gegen ihren Peiniger. Am Ende wurde es gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Ihr ehemaliger Vorgesetzter kam mit 500 Euro davon. Anna Köster zahlte einen deutlich höheren Preis: Psychisch war sie so angeschlagen, dass sie eine Therapie benötigte. Und für ihre Anwaltskosten kam auch niemand auf. Mehr als 3000 Euro kostete sie die Sache. Nun will sie weg aus Berlin, während ihr Kollege an ein anderes Institut versetzt wurde und seine Karriere ungehindert fortsetzt.
Wenn die Beweislage nicht reicht, um eine Verurteilung vor Gericht wahrscheinlich zu machen, werden Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten häufig schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein weiterer Einstellungsgrund ist häufig, dass die Tat nicht als schwerwiegend eingestuft wird, wie im Fall von Anna Köster.
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https://www.tagesschau.de/investigativ/k...ftaten-101.html
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