Deutschland unterliegt bei Lkw-Maut vor Gericht
Die Lkw-Maut kann für Instandhaltung von Straßen und Brücken genutzt werden - aber nicht für die Kosten der Verkehrspolizei. Das hat der EuGH nun klargestellt.
KLAUS BLUMEANDREAS HOENIG
Schlappe für Deutschland bei der Erhebung der Lkw-Maut: Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen in die Berechnung der Höhe dieser Gebühr nicht einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden und damit einer polnischen Spedition recht gegeben.
Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten (Rechtssache C-321/19). Der Fall geht jetzt zurück nach Münster, die genauen Folgen sind noch unklar.
Laut EuGH hatte die Spedition für die Nutzung der deutschen Bundesautobahnen für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12 420,53 Euro bezahlt. Deren Gesellschafter machten als Kläger geltend, die Methode, nach der die Mautgebühren berechnet worden seien, sei unionsrechtswidrig. Sie habe zu einer überhöhten finanziellen Verpflichtung geführt.
Der EuGH urteilte nun, dass bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten zu berücksichtigen seien, also die Ausgaben für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes.
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https://www.tagesspiegel.de/politik/unzu...t/26565684.html
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