SPAHN-DIKTAT AUF LEBENSZEIT
Neuer Gesetzentwurf bald im Parlament
Er liest sich schwierig und harmlos, der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Am 6. 11. soll er in eine erste Lesung des Bundestages gehen. Wie man das stumme Parlament seit Monaten kennt, wird es seiner weiteren Kastration ohne langes Zieren zustimmen. Und obwohl das Papier bekennt, dass die bisherige Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit „verschiedene Maßnahmen zu treffen - ohne Zustimmung des Bundesrates“ erlassen wurde, also eindeutig gegen das Grundgesetz verstösst, will die Regierung dieses Ermächtigungsgesetz über das bisherige Beschränkungsdatum am 31. März hinaus verlängern. Das sieht nach einer Spahn-Diktatur auf Lebenszeit aus.
Denn die „Die fortschreitende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 - machten deutlich, dass weitere Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen notwendig sind.“ So wird der neue Gesetzentwurf eingeleitet. Keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Fakten, aber eine düster behauptete „Verbreitung“ machen angeblich irgendwelche, kaum spezifizierte „Regelungen“ nötig, ohne deren zeitliche BEGRENZUNG zu nennen. Statt Präzision und Treue zum Grundgesetz erscheint in diesem Papier ein „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde“. Der „Pakt“ grenzt die Bewegungsfreiheit der Deutschen brutal ein. Und natürlich gibt es ihn in keinem ordentlichen Gesetzeswerk, geschweige, dass er einen Bezug zum Grundgesetz hätte. Im Gegenteil, er will die Verfassung ersetzen.
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