Zerschlagt den parlamentarisch-kommerziellen Komplex!
Die Geschäfte von zwei Unionsabgeordneten sind nicht das Problem, sondern die strukturelle Nähe von Parlament und Wirtschaft. Ein Zwischenruf
Der Eiertanz von Unionspolitikern in der Maskenaffäre ist beachtlich. Abgeordnete der Christdemokraten und -sozialen versuchen derzeit mit allen Regeln der Rhetorik, Konsequenzen aus der Geschäftemacherei zweier inzwischen ehemaliger Fraktionskollegen zu versprechen, ohne die Regeln des Spiels ändern zu müssen.
Dabei wäre die Lösung einfach: Die Annahme eines Mandats für den Deutschen Bundestag müsste an die Bedingung geknüpft sein, sich nur dieser Aufgabe zu widmen. Diese eine Aufgabe genügt ja auch, nimmt man sie denn ernst.
Dass bei 10.000 Euro Abgeordnetendiäten monatlich überhaupt darüber diskutiert wird, ist absurd genug. Ebenso der Einwand, bei einem Verbot von Nebentätigkeiten sei kein fähiges Personal mehr zu finden. Ohne polemisieren zu wollen: Für die Gesundheitspolitik zumindest mag man das nach einem Jahr Pandemiepolitik nicht mehr gelten lassen.
Oder das Bedenken, eine grundsätzliche Sperre von Nebentätigkeiten käme einem Berufsverbot gleich und sei nicht grundgesetzkonform. Denn im Grundgesetz könnten – den politischen Willen vorausgesetzt – die Artikel 38 (Freiheit des Mandats) und 48 (Behinderungsverbot) entsprechend novelliert werden, ebenso wie der Paragraph 48a des Abgeordnetengesetzes.
Es ist aber äußerst zweifelhaft, ob sich die für eine Grundgesetzänderung notwendigen zwei Drittel der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat freiwillig der Möglichkeit lukrativer Nebenjobs berauben. Wie wenig effektiv die Selbstkontrolle der Legislative ist, hat sich zuletzt ja schon in Debatte und Entscheidung zur Änderung des Wahlrechtes gezeigt.
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