An Aus

Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

SCHLIESSUNG DER KULTURBETRIEB: Begehen die Länder einen Rechtsbruch?

#1 von Sirius , 23.03.2021 19:51

SCHLIESSUNG DER KULTURBETRIEB
Begehen die Länder einen Rechtsbruch?

Einschränkungen und Untersagungen von Kulturveranstaltungen berühren Grundrechte und müssen gesondert begründet werden. Die Landesverordnungen zum Infektionsschutz versäumen dies. Das könnte juristisch brisant werden.

Jetzt könnte Bewegung in den Stillstand des Kulturbetriebs dieses Landes kommen – und zwar mit juristischen Mitteln. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) macht in ihrer neuesten Pressemitteilung einen Befund publik, der es in sich hat. Offenbar verstoßen sämtliche sechzehn Landesverordnungen zum Infektionsschutz gegen die am 18.November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

Dieses führt im Paragraphen 28 die „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“ nicht nur als eigenen Punkt auf und beseitigt damit – zunächst nur formulierungstechnisch – die als ehrenrührig empfundene Gleichstellung mit Bordellen und Spielcasinos; dem Gesetz ist zudem eine Begründung beigegeben, die nun einige Brisanz entwickelt. Darin wird die Grundrechtsrelevanz einer Untersagung und Beschränkung von Kulturveranstaltungen gemäß Artikel 5 Absatz 3 zum Schutz der Kunstfreiheit im Grundgesetz festgehalten. Des Weiteren heißt es wörtlich: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV und versierter Jurist, weist nun darauf hin, dass eine Grundrechtsabwägung in den Landesinfektionsschutzverordnungen nicht stattfinde. Die sechzehn Verordnungen begnügen sich sämtlich damit, die Schließungen von Theatern, Opernhäusern und Konzertsälen als eigenen Bereich aufzulisten. Nach der Argumentation von Mertens, der weitere Juristen konsultiert hat, wären die Länder aber dazu verpflichtet, in den Begründungen zu den Verordnungen eine Grundrechtsabwägung schriftlich zu fixieren.

Weiterlesen:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d...g-17253950.html


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 27.291
Registriert am: 02.11.2015


   

„Grundrechte sind kein Larifari für gute Zeiten“
"Die CDU sperrt sich seit Jahren gegen jede Form der Transparenz"

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz